
Bestattung im Ausland
Beisetzung im Heimatland, Asche zur Familie ins Ausland oder Urne aus dem Ausland nach Deutschland – welche Wege es gibt, welche Dokumente nötig sind, was es kostet und wie CREMEXX® die Überführung übernimmt.
Eine Bestattung im Ausland kommt häufiger vor, als man denkt: Die verstorbene Person stammt aus einem anderen Land, die Familie lebt verstreut, oder ein Ort im Ausland hatte eine besondere Bedeutung. Dann stellt sich die Frage, wie die Asche würdevoll, rechtssicher und bezahlbar an ihren Bestimmungsort gelangt – ins Ausland hinaus oder aus dem Ausland nach Deutschland hinein.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Wege, Dokumente und Kosten einer Bestattung mit Auslandsbezug und führt zu den passenden, ausführlichen Detailseiten – nach Zielland und nach Thema.
Zwei Wege: Überführung der Asche oder Bestattung vor Ort
Wer eine Bestattung im Ausland plant, hat in der Praxis zwei Grundvarianten:
- Überführung der Asche ins Zielland: Die Einäscherung erfolgt (z. B. in Deutschland), anschließend wird die Urne ins Ausland überführt und dort beigesetzt. Das ist der häufigste Weg – hier unterstützt CREMEXX®.
- Überführung nach Deutschland: Die Person verstarb im Ausland, soll aber in Deutschland beigesetzt werden. Auch diese Richtung übernehmen wir, inklusive Import-Abwicklung.
Die eigentliche Beisetzung (Friedhof, Seebestattung, Baumgrab) führt der Bestatter bzw. die Einrichtung vor Ort durch; CREMEXX® ist auf den sicheren, dokumentierten Transport der Aschekapsel spezialisiert.
Welche Dokumente und Kosten fallen an?
Die Anforderungen hängen vom Zielland ab. Typisch sind internationale Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung und – je nach Land – ein Urnen- bzw. Leichenpass; bei Drittländern außerhalb der EU kommen Export- und Zollunterlagen hinzu. Die Kosten richten sich nach Zielland, Frachtweg und Gewicht. Zur Orientierung: innerhalb der EU ab 108,11 € inkl. MwSt. (79 € netto), international individuell. Details:
- Urne ins Ausland überführen – Dokumente, Ablauf & Kosten
- Urne ins Ausland überführen: Kosten & Ablauf im Detail
- Was kostet eine Urnenüberführung?
Nach Zielland
Für häufige Zielländer haben wir eigene, ausführliche Seiten:

So unterstützt CREMEXX®
CREMEXX® ist die Marke der MPE.EXPRESS DWL München UG (haftungsbeschränkt) – einer spezialisierten Spedition für Urnenüberführung, die seit 2014 Angehörige begleitet:
Wir prüfen und beschaffen die nötigen Unterlagen und übernehmen bei Drittländern die Exportverzollung.
In der EU bis zur Empfängeradresse, außerhalb per Air-Cargo über Madrid bis zum Zielflughafen.
Jede Sendung ist über eine Transportversicherung bis 25.000 € pro Sendung abgesichert.
Den Frachtauftrag können Sie bequem online erteilen. Für Fragen erreichen Sie unsere Hotline unter +49-(0)511-790-99-880.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Bestattung im Ausland“ konkret?
Meist ist die Beisetzung der Asche in einem anderen Land gemeint – entweder wird die Urne aus Deutschland ins Ausland überführt oder aus dem Ausland nach Deutschland. Die Einäscherung erfolgt vorab; CREMEXX® übernimmt den Transport der versiegelten Aschekapsel.
Welche Dokumente werden für eine Bestattung im Ausland benötigt?
Häufig internationale Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung und – je nach Zielland – ein Urnen- bzw. Leichenpass. Bei Drittländern außerhalb der EU kommen Export- und Zollunterlagen hinzu.
Was kostet eine Bestattung bzw. Urnenüberführung im Ausland?
Die Transportkosten beginnen innerhalb der EU bei 108,11 € inkl. MwSt. (79 € netto); außerhalb der EU kalkulieren wir individuell. Die Kosten der eigentlichen Beisetzung richten sich nach dem Anbieter vor Ort.
Übernimmt CREMEXX® die Beisetzung im Ausland selbst?
Nein. Die Beisetzung führt der Bestatter bzw. die Einrichtung im Zielland durch. CREMEXX® ist auf die sichere, versicherte Überführung der Aschekapsel spezialisiert.
Sie planen eine Bestattung mit Auslandsbezug und benötigen die sichere Überführung der Urne – ins Ausland oder nach Deutschland? CREMEXX® nimmt Ihnen Dokumente, Verzollung und Transport ab.
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Quellen: Auswärtiges Amt, Straßburger Übereinkommen (1973), Landesbestattungsgesetze · Fachlich geprüft durch die CREMEXX®-Fachstelle Bestattungslogistik · Stand: Mai 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.