Urnenversand in die EU Staaten
Informationen / Anforderungen zum EU-Urnenversand

Urnenüberführung aus Deutschland in EU-Staaten – Informationen & länderspezifische Anforderungen
Für die Überführung einer Urne von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelten unterschiedliche Vorschriften. Welche Unterlagen und Genehmigungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Bitte beachten Sie: Alle notwendigen Dokumente müssen vom Versender bereitgestellt werden.
Wir sorgen anschließend für den sicheren und fachgerechten Transport bis zum Empfängerort im Ausland. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den länderspezifischen Anforderungen, damit Sie schnell und zuverlässig alle nötigen Papiere zusammenstellen können.

Urnenüberführung nach Belgien: Anforderungen & Hinweise
Belgien erlaubt die internationale Beförderung von kremierten Überresten grundsätzlich ohne Transportgenehmigung. Beisetzung und Aufbewahrung richten sich jedoch nach regionalem Recht. Mit dem Service von CREMEXX™ stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Das Wichtigste kurz
- Kein „Leichenpass“ für Urnen; die internationale Beförderung von Asche ist grundsätzlich gestattet.
- Unterlagen mitführen (empfohlen): Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung.
- Regionale Regeln beachten: Beisetzung/Verstreuung erfordert ggf. eine kommunale Genehmigung.
- Verpackung: Versiegelte Aschekapsel, staubdicht verpackt und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Optional/empfohlen: Kopie eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person.
- Sonderfall: Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich (beglaubigt, Übersetzung nach Bedarf).
Adressierung & Zustellung
- Versand per Kurier oder Eigenmitnahme ist möglich. Airlines/Kuriere verlangen eine röntgenfähige Verpackung.
- Die Adressierung an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe ist zulässig. Für die Beisetzung gilt das Recht der Zielgemeinde.
Behörden & Kontakte
- Belgische Botschaft Berlin
Jägerstraße 52–53, 10117 Berlin · Tel.: +49 30 206420
Website: https://germany.diplomatie.belgium.be/de/kontaktieren-sie-unsere-botschaft-berlin - Weitere Honorarkonsuln: siehe Website der Botschaft.

Urnenversand innerhalb Deutschlands: Anforderungen & Hinweise
Der Transport versiegelter Aschekapseln ist innerhalb Deutschlands zulässig. Die **Beisetzung** unterliegt den landesrechtlichen Bestattungsgesetzen (Friedhofszwang mit Ausnahmen, z. B. See-/Naturbestattungen). CREMEXX™ übernimmt die sichere Abholung und Zustellung gemäß den Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
- Keine besondere Transportgenehmigung für Urnen nötig; Würde- & Sorgfaltspflichten gelten.
- Nur versiegelte Aschekapsel wird befordert (keine Über-/Schmuckurne).
- Verpackung Pflicht: Aschekapsel staubdicht im Beutel (empfohlen doppelt), röntgenfähig, transportsicher gepolstert.
- Adressierung: In der Praxis an Bestatter oder Friedhofsverwaltung; Zustellung an Angehörige nur, wenn landesrechtlich zulässig und zur Übergabe an eine berechtigte Stelle.
Benötigte Dokumente
- Kremations-/Aschebescheinigung (Urnen-Identnummer).
- Sterbeurkunde (deutsch; Abschrift ausreichend).
- Je nach Friedhof/Gemeinde: Beisetzungs-/Übernahmeerklärung oder Bestattungsauftrag.
- Sonderfall unnatürlicher Tod: Freigabe der Staatsanwaltschaft (beglaubigt; für Nachweise bereithalten).
Verpackung & Kennzeichnung
- Aschekapsel in dichten Innenbeutel legen (empfohlen: Doppelbeutel). Bei Beschädigung darf keine Asche austreten.
- Vollflächig polstern; Innenkarton passgenau; Außenkarton stabil (möglichst doppelwellig); H-Verklebung.
- Neutral kennzeichnen; Frachtpapiere griffbereit beifügen.
Rechtlicher Rahmen (Deutschland)
- Landesrecht: Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln Beisetzung/Aufbewahrung.
- Friedhofszwang: Dauerhafte private Aufbewahrung ist grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen (z. B. See-/Naturbestattung) bedürfen Genehmigung.
- Terminierung immer mit der zuständigen Friedhofsverwaltung am Bestimmungsort abstimmen.

Urnenüberführung nach Frankreich: Anforderungen & Hinweise
Frankreich erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Ein Leichenpass ist nur für Leichname relevant, nicht für Urnen. Wichtig: Die französischen Konsulate verlangen in der Praxis für Urnen meist eine Autorisation de transport de cendres (Konsulatsgenehmigung) samt amtlichem Versiegeln der Urne vor der Einfuhr. Die Beisetzung/Aufbewahrung richtet sich nach französischem Recht (seit 2008 keine Heimaufbewahrung).
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen (gilt für Leichname); bei Urnen i.d.R. Konsulatsgenehmigung + Siegel vor Einreise.
- Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Frankreich-spezifisch: Keine dauerhafte Heimaufbewahrung; zulässig sind Kolumbarium/Grab, Friedhofs-Garten der Erinnerung oder erlaubte Streuung (mit Meldung an die zuständige Mairie).
- Verpackung: Versiegelte Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Konsulatsgenehmigung (Autorisation) + Konsulatssiegel der Urne (in der Praxis von den französischen Konsulaten in DE gefordert).
- Optional/empfohlen: Kopie eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person; Nachweis des Bestimmungsorts (z. B. Friedhofs-Zuweisung/Beisetzungsauftrag).
- Sonderfall: Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich (beglaubigt; Übersetzung ins Französische empfohlen/behördlich gefordert, je nach Fall).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung bevorzugt an opérateur funéraire (Bestatter) oder Friedhofsverwaltung.
- An Angehörige nur, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle in Frankreich gesichert ist (Heimaufbewahrung dauerhaft unzulässig).
- Terminierung der Beisetzung stets mit der Mairie/Friedhofsverwaltung am Zielort abstimmen.
Recht in Frankreich (Auswahl)
- Kein Aufbewahren zu Hause: Seit 2008 ist die dauerhafte Heimaufbewahrung der Urne nicht erlaubt.
- Zulässige Bestimmung: Beisetzung im Kolumbarium/Grab, Streuung im jardin du souvenir oder in der Natur/See (außerhalb verbotener Zonen) – mit vorgeschriebener déclaration bei der Mairie.
- Deklaration Streuung: Mairie führt Register über Identität, Datum und Ort der Streuung.

Urnenüberführung nach Italien: Anforderungen & Hinweise
Italien lässt die Einfuhr von kremierten Überresten (ceneri) zu. In der Praxis verlangen die italienischen Auslandsvertretungen eine konsularische Transportgenehmigung (nulla osta / autorizzazione al trasporto di ceneri) und eine ordnungsgemäß versiegelte & beschriftete Urne. Die Bestimmung der Asche (Beisetzung/Streuung/Aufbewahrung) erfolgt nach italienischem Recht.
Das Wichtigste kurz
- Konsularische Genehmigung vor Einreise einholen (zuständiges italienisches Konsulat in DE).
- Urnenkennzeichnung am Außenmantel mit Name, Geburts- und Sterbedatum; Urne versiegelt.
- Zielort-Nachweis in Italien (z. B. Friedhofszuweisung, Kolumbarium, affidamento an Familie, Streuung mit kommunaler Erlaubnis).
- Verpackung: Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung.
- Bescheinigung über Versiegelung/Identität der Urne (Kennzeichnung mit Personalien).
- Konsularische Autorisation (nulla osta/autorizzazione) des italienischen Konsulats; teils wird zusätzlich ein passaporto mortuario ausgestellt.
- Nachweis des Bestimmungsorts in Italien (Friedhofsverwaltung/Mairie bzw. Comune – Beisetzungsauftrag, Kolumbariums-Platz, Erlaubnis zur Streuung oder affidamento).
- Sprach-/Formvorgaben: Beglaubigte Übersetzung ins Italienische und ggf. Apostille/Legalisation je nach ausstellender Stelle/Konsulat.
- Sonderfall unnatürlicher Tod: Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung IT empfohlen/behördlich gefordert).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung bevorzugt an Bestatter (operatore funebre) oder Friedhofsverwaltung in Italien.
- An Angehörige nur, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle oder ein genehmigtes affidamento gesichert ist.
- Terminierung der Beisetzung/Streuung immer mit der zuständigen Gemeindeverwaltung (Comune) abstimmen.
Bestimmung der Asche in Italien
- Beisetzung im Kolumbarium/Grab (kommunale Genehmigung).
- Streuung (dispersione) nur mit formeller Genehmigung der Gemeinde; Eintrag in Register vorgeschrieben.
- Affidamento familiare (Familien-Aufbewahrung) ist regional geregelt und bedarf ausdrücklicher Erlaubnis.

Urnenüberführung nach Luxemburg: Anforderungen & Hinweise
Luxemburg erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Eine konsularische Genehmigung ist hierfür in der Regel nicht vorgesehen; die Beisetzung/Streuung erfolgt jedoch ausschließlich nach luxemburgischem Recht und setzt kommunale/behördliche Genehmigungen voraus. Heimaufbewahrung der Urne ist in Luxemburg nicht zulässig.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen (betrifft Leichname); führen Sie dennoch Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung mit.
- Kommunale Vorgaben: Beisetzung/Streuung nur mit Genehmigung der zuständigen Gemeinde.
- Keine Heimaufbewahrung der Urne in Luxemburg.
- Verpackung: Versiegelte Aschekapsel, staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Optional/empfohlen: Ausweiskopie der verstorbenen Person; Nachweis des Bestimmungsorts in Luxemburg (Friedhof/Kolumbarium; Termin-/Beisetzungsbestätigung).
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung FR/EN empfohlen je nach Stelle).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofsverwaltung in Luxemburg.
- An Angehörige nur, wenn eine sofortige Übergabe an eine berechtigte Stelle sichergestellt ist (Heimaufbewahrung unzulässig).
- Beisetzungs-/Streu-Termin immer vorab mit der Gemeinde (Commune) am Zielort abstimmen.
Recht in Luxemburg (Auswahl)
- Genehmigungspflicht: Beerdigung oder Ablage von Asche nur mit schriftlicher Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Keine Heimaufbewahrung: Dauerhafte Aufbewahrung der Urne in der Wohnung ist nicht erlaubt.
- Zulässige Bestimmung: Beisetzung im Grab/Kolumbarium oder Streuung an zugelassenen Orten (kommunale Regeln beachten).

Urnenüberführung in die Niederlande: Anforderungen & Hinweise
Die Niederlande erlauben die Einfuhr von kremierten Überresten. Nach niederländischem Recht verbleibt die Asche 1 Monat im Crematorium, eine frühere Herausgabe ist nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft möglich. Transport per PKW ist grundsätzlich zulässig; per Flugzeug gelten die Airline-Vorgaben. Aufbewahrung zu Hause und Streuung sind in NL möglich, kommunale Regeln sind zu beachten.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen; grundsätzlich keine konsularische Genehmigung für die Einfuhr nach NL.
- 1-Monatsfrist: Asche bleibt 1 Monat im Crematorium; Ausnahme nur mit Genehmigung der niederländischen Staatsanwaltschaft (officier van justitie).
- Transport: PKW erlaubt; per Flugzeug nur gemäß Airline-Regeln (röntgenfähige Verpackung empfohlen).
- In NL: Asche darf zu Hause aufbewahrt oder – mit kommunaler Erlaubnis/Anzeige – verstreut werden.
Benötigte Dokumente (Empfehlung)
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung (Erleichterung bei Kontrollen).
- Bei Flug: Airline-Bestimmungen prüfen; Urne/Aschekapsel dicht versiegelt, röntgenfähig verpacken.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung NL/EN nach Bedarf).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofs-/Gemeindeverwaltung.
- An Angehörige möglich, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle oder die zulässige Heimaufbewahrung in NL vorgesehen ist.
- Beisetzung/Streuung vorab mit der zuständigen Gemeinde (gemeente) abstimmen.
Recht in den Niederlanden (Auswahl)
- 1-Monatsfrist & Ausnahme: Ascheausgabe erst nach 1 Monat; Ausnahmegenehmigung durch die Staatsanwaltschaft möglich.
- Asche zu Hause: Zulässig (Heimaufbewahrung); Alternativen: Kolumbarium/Urnengrab, Streufeld, See.
- Streuung: Kommunale Vorgaben (APV) beachten; außerhalb ausgewiesener Flächen meist Genehmigung nötig.

Urnenüberführung nach Irland: Anforderungen & Hinweise
Irland erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Bewährt hat sich die Mitführung von Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung; die Zollbehörde sieht grundsätzlich keine formale Zollanmeldung für Urnen vor. Airlines verlangen eine röntgenfähige, nichtmetallische Verpackung. Streuung ist möglich; auf öffentlichem Grund ist die Zustimmung der zuständigen Stelle einzuholen; für See-Bestimmungen existieren freiwillige Leitlinien.
Das Wichtigste kurz
- Einreise: Meist genügen Sterbe- & Kremationsurkunde; keine formale Zollanmeldung für Urnen. Bei Ankunft ggf. mündlich beim Revenue melden.
- Airlines: Urne/Aschekapsel versiegelt, nicht aus Metall, röntgenfähig; Dokumente griffbereit.
- In Irland: Beisetzung, Heimaufbewahrung oder Streuung möglich; kommunale/örtliche Regeln beachten.
- Verpackung: Aschekapsel staubdicht im Beutel (empf. doppelt), transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Bei Flug: Airline-Vorgaben beachten (Urne röntgenfähig, Nachweise mitführen).
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung EN empfohlen je nach Stelle).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofs-/Gemeindeverwaltung.
- An Angehörige möglich, wenn eine zeitnahe Übergabe an eine berechtigte Stelle oder die zulässige Heimaufbewahrung vorgesehen ist.
- Beisetzung/Streuung vorab mit der zuständigen Local Authority (County/City Council) abstimmen.
Recht in Irland (Auswahl)
- Zoll/Einreise: Urnen brauchen keine formale Zollanmeldung; bei Mitnahme im Gepäck mündlich deklarieren.
- Airlines: Aer Lingus & Ryanair erlauben die Mitnahme im Kabinengepack (Urne röntgenfähig; Nachweise mitführen).
- Streuung: Auf öffentlichem Grund Genehmigung der zuständigen Stelle einholen; See: freiwillige Leitlinien des Verkehrsministeriums; Streuung ist möglich.
- Heimaufbewahrung: In der Praxis zulässig (keine generelle gesetzliche Untersagung); religiöse Regeln können abweichen.

Urnenüberführung nach Dänemark: Anforderungen & Hinweise
Dänemark erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Ein Leichenpass ist für Urnen nicht erforderlich (nur für Leichname). Wichtig: Die Heimaufbewahrung einer Urne ist in Dänemark nicht zulässig; zulässig sind Beisetzung auf dem Friedhof, (ausnahmsweise) Urnenbeisetzung auf Privatgrund mit kirchlicher Genehmigung oder Askestreuung über offenem Meer nach schriftlichem Wunsch der/des Verstorbenen.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen (Ligpas nur für Leichname bei Grenztransport).
- Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung für Nachweise bei Transport/Flug.
- DK-spezifisch: Heimaufbewahrung verboten; Askestreuung nur über offenem Wasser und nach dokumentiertem Wunsch; Urnenbeisetzung auf Privatgrund nur mit Stiftsgenehmigung und besonderen Voraussetzungen.
- Verpackung: Versiegelte Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremations-/Aschebescheinigung.
- Bei Flug: Airline-Vorgaben prüfen; Urne/Aschekapsel nichtmetallisch/röntgenfähig; Nachweise griffbereit.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; Übersetzung EN/DK nach Bedarf).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Kirkegårdsforvaltning (Friedhofsverwaltung).
- An Angehörige nur, wenn eine sofortige Übergabe zur zulässigen Bestimmung (Friedhof/Privatgrund mit Genehmigung/Askestreuung) sichergestellt ist.
Recht in Dänemark (Auswahl)
- Heimaufbewahrung: Nicht erlaubt; Urnen müssen beigesetzt oder zulässig bestimmt werden.
- Askestreuung: Nur über offenem Meer und ohne Aufsehen; nicht erlaubt sind Streuung über Seen, über Land oder das Versenken der Urne im Meer. Erforderlich ist ein schriftlicher Wunsch der/des Verstorbenen.
- Privatgrund: Urnenbeisetzung kann mit Genehmigung des zuständigen Stifts möglich sein (inkl. Mindestanforderungen, z. B. Grundstücksgröße).
- Ligpas für Leichname: Für Kistentransporte ist ein laissez-passer erforderlich; dies betrifft nicht Urnen.

Urnenüberführung nach Griechenland: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr einer Urne nach Griechenland stellen die griechischen Konsulate ein Asche-Transfer-Zertifikat aus (Gebühr: 10 €). Dafür sind Toten- & Kremationsurkunde (ggf. mit Apostille) sowie griechische Übersetzungen erforderlich. Die Urne muss versiegelt und die Verpackung röntgenfähig sein (Airline-Vorgaben beachten).
Das Wichtigste kurz
- Konsularpflicht: Asche-Transfer-Zertifikat des zuständigen griechischen Konsulats (Gebühr 10 €; i. d. R. tagesgleich ausgestellt).
- Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (mit Apostille, wo verlangt) + griechische Übersetzungen mit beglaubigter Unterschrift des Übersetzers.
- Technische Vorgaben: Urne/Aschekapsel versiegelt; Mitnahme/Transport nur röntgenfähig (nichtmetallische Behälter, Airline-Regeln prüfen).
- Verpackung: Aschekapsel in staubdichtem Beutel (empf. doppelt) und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente (Konsulat)
- Sterbeurkunde des Ereignisstaates (ggf. mit Apostille) + griechische Übersetzung (Unterschrift des Übersetzers vom Konsulat zu bestätigen).
- Kremationsbescheinigung des Krematoriums (ggf. mit Apostille).
- Ausfuhr-/Überführungsnachweis (z. B. Standesamt/Registry „Exit Permit“) – mit Apostille & griechischer Übersetzung.
- Bei Flug (falls verlangt): Flugdaten für die Einreise nach Griechenland.
Adressierung & Zustellung in GR
- Zustellung bevorzugt an Bestatter oder Friedhofs-/Gemeindeverwaltung.
- An Angehörige möglich, sofern die unverzügliche Übergabe zur zulässigen Bestimmung (Beisetzung/Urnenkammer/ggf. Streuung) gesichert ist.
Recht in Griechenland (Auswahl)
- Cremation legal: Gesetzliche Grundlage seit 2006; kommunale Ausgestaltung und Infrastruktur schrittweise eingeführt.
- Konsularzertifikat für Urnen-Import: Offizielles Verfahren „Transfer of ashes from abroad to Greece“ mit Dokumentenliste, Apostille/Übersetzung und 10 € Gebühr.
- Streuung/Bestimmung: Lokal geregelte Zustimmung/Genehmigung erforderlich (Gemeinde/Port Authority); genaue Modalitäten je Ort.
- Zoll: Innerhalb der EU grundsätzlich keine Zollanmeldung für Urnen; Nachweise dennoch mitführen.

Urnenüberführung nach Spanien: Anforderungen & Hinweise
Spanien lässt die Einfuhr von Urnen grundsätzlich ohne sanitäre Auflagen zu, wenn die Asche in einem behälter (estuche) mit Namensaufdruck transportiert wird. Beisetzung/Verstreuung richten sich nach kommunalem Recht. Mit CREMEXX™ erfüllen Sie die maßgeblichen Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
- Kein „Leichenpass“ für Urnen; Einfuhr nach Spanien ohne sanitäre Auflagen, Behälter außen mit Namensangabe.
- Unterlagen mitführen (empfohlen): Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Airline-Vorgaben beachten: Versiegelte, bruchsicher verpackte Urne gem. Richtlinien der Fluglinie (siehe Iberia/Vueling).
- Verpackung: Aschekapsel staubdicht im Beutel (empf. doppelt) und transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein & Kremationsbescheinigung (ggf. mit Apostille und spanischer Übersetzung, wenn von Behörden verlangt).
- Optional/empfohlen: Ausweis-/Passkopie der verstorbenen Person.
- Sonderfall (DE-Export): Bei unnatürlicher Todesursache ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (amtlich beglaubigt; Übersetzung ins Spanische empfohlen).
Adressierung & Zustellung in ES
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe ist möglich. Für die Beisetzung gelten die kommunalen Regeln am Zielort.
- Verstreuung/Alternativen werden lokal geregelt (Gemeinde/Betreiber; z. B. Streugärten/Columbarien in städtischen Friedhöfen).
Flugtransport (Iberia/Vueling)
- Iberia: Urnen sind als Handgepäck erlaubt; fester Behälter, sicherer Verschluss und bruchfeste Verpackung erforderlich.
- Vueling: Urnen im Hand- oder Aufgabegepäck zulässig; Todes- und Bestattungsdokumente mitführen; hermetisch verschlossen und unauffällig verpackt.
- Tipp: Material wählen, das Sicherheitskontrollen problemlos passieren lässt; Airline-Vorgaben vor dem Flug prüfen.
Behörden & Kontakte
- Spanische Botschaft Berlin
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin · Tel.: +49 30 254 007 0
Website: exteriores.gob.es (Rubrik: Berlin) - Weitere Generalkonsulate: z. B. Hamburg, Frankfurt, München (siehe Website der Botschaft).
Hinweis Recht & Praxis
- Spanisches Außenministerium: Einfuhr von Urnen ohne sanitäre Auflagen; Name außen am Behälter.
- Lokale Friedhofsverwaltungen (z. B. Barcelona) bieten ausgewiesene Bereiche für Streuung/Beisetzung.

Urnenüberführung nach Portugal: Anforderungen & Hinweise
Portugal erlaubt den Transport von Urnen grundsätzlich frei, sofern die Asche sich in einem geeigneten, versiegelten Behälter befindet. Beisetzung und Aufbewahrung richten sich nach den kommunalen Regelungen (z. B. Friedhöfe der Gemeinden).
Das Wichtigste kurz
- Kein „Leichenpass“ für Urnen; Transport von Asche ist in PT gesetzlich frei (geeigneter Behälter).
- Unterlagen mitführen (empfohlen): Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (bei Bedarf mit Apostille/Übersetzung).
- Kommunale Regeln: Endbestimmung (Beisetzung/Urnenkammer/Optionen) über die zuständige Gemeinde.
- Verpackung: Aschekapsel im staubdichten Beutel (empf. doppelt), röntgenfähige, transportsichere Umverpackung.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Optional/empfohlen: Ausweis-/Passkopie der verstorbenen Person.
- Bei Behörden-/Kirchenvorgaben: Apostille bzw. beglaubigte Übersetzung veranlassen (Einzelfall).
- Sonderfall (DE-Export): Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (beglaubigt; Übersetzung PT empfohlen).
Adressierung & Zustellung in PT
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe möglich.
- Für die endgültige Bestimmung gilt das Gemeinderecht (z. B. Lissabon: Urne in Grab/Jazigo/Ossário oder Ausfolgung an Antragsteller).
Recht & Praxis in Portugal
- DL 411/98: Transport von Asche außerhalb von Friedhöfen ist frei, sofern im geeigneten Behälter.
- Kommunale Zuständigkeit: Inumação/Cremação/Trasladação sind durch Gemeinden geregelt; Adressatenkreis, Fristen, Optionen dort erfragen.
- Flugtransport: Airlines verlangen röntgenfähige, versiegelte Urnen (nicht-metallisch) und die Mitführung der Nachweise.

Urnenüberführung nach Finnland: Anforderungen & Hinweise
Finnland erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. In Finnland gilt: Die Asche muss innerhalb eines Jahres nach der Kremation dauerhaft an einem Ort beigesetzt oder verstreut werden; Aufteilung der Asche ist untersagt. Eigentümerzustimmung ist Pflicht, für sichtbare Erinnerungszeichen auf Privatgrund ist eine Behördengenehmigung erforderlich.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen; Einreise mit Unterlagen problemlos möglich.
- Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (erleichtert Kontrollen/Flug).
- In Finnland: 1-Jahres-Frist für die endgültige Bestimmung; keine Aufteilung der Asche; kein dauerhaftes Aufbewahren zu Hause.
- Verpackung/Flug: Versiegelte Aschekapsel staubdicht im Beutel, röntgenfähig (nicht metallisch), transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein & Kremationsbescheinigung (insb. bei Flug/Kontrolle mitführen).
- Bei Flug: Airline-Vorgaben prüfen (Sicherheitskontrolle röntgt den Behälter; Nachweise griffbereit).
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (beglaubigt; EN/FI-Übersetzung nach Bedarf).
Adressierung & Zustellung in FI
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
- Für Beisetzung/Streuung gilt: Eigentümerzustimmung einholen; sichtbare Erinnerungszeichen auf Privatgrund erfordern Behördengenehmigung (Privatgrab).
- Verlegung einer bereits beigesetzten Urne bedarf einer Erlaubnis der Regional State Administrative Agency (AVI).
Recht & Praxis in Finnland
- Einjährige Frist & Ein-Ort-Prinzip: Endgültige Beisetzung/Verstreuung innerhalb 1 Jahres an einem Ort; Aufteilung unzulässig.
- Eigentümerzustimmung: Für Streuung/Beisetzung außerhalb von Friedhöfen zwingend erforderlich.
- Privatgrund & Denkzeichen: Für sichtbare Zeichen ist eine Privatgrab-Genehmigung der AVI nötig.
- Informations-/Kontaktweg bei Rückführungen: Bei Bestattung in Finnland polizeiliche Kontaktaufnahme im Zielgemeindebezirk empfohlen.

Urnenüberführung nach Schweden: Anforderungen & Hinweise
Schweden erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Bei Einfuhr muss dies unverzüglich beim Skatteverket angezeigt werden. Die Asche ist in Schweden grundsätzlich innerhalb eines Jahres endgültig zu bestatten oder rechtmäßig zu verstreuen; eine Heimaufbewahrung ist nicht vorgesehen. Für Ascheverstreuung außerhalb eines Friedhofs ist eine Länsstyrelsen-Genehmigung erforderlich.
Das Wichtigste kurz
- Meldepflicht: Einfuhr von Urnen/Asche nach Schweden unverzüglich beim Skatteverket anzeigen.
- Fristen: Asche muss in Schweden innerhalb von 12 Monaten beigesetzt/verstreut werden (auch bei Einfuhr).
- Aufbewahrung: Asche wird bis zur Bestattung von Krematorium/Friedhofsverwaltung verwahrt; keine dauerhafte Heimaufbewahrung.
- Verstreuung: Außerhalb von Friedhöfen nur mit Länsstyrelsen-Erlaubnis (Antrag erst nach dem Todesfall möglich).
- Transport/Flug: Röntgenfähige (nicht-metallische) Urne/Innenkapsel, staubdicht im Beutel, transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente (empfohlen)
- Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (für Kontrolle/Flug).
- Bei Einfuhr (SE): Anzeige beim Skatteverket nach Ankunft.
- Bei Verstreuung: Genehmigung der Länsstyrelsen für den konkreten Ort.
- Sonderfall (DE): Bei unnatürlichem Tod ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft beizufügen (amtlich beglaubigt; Übersetzung EN/SV nach Bedarf).
Adressierung & Zustellung in Schweden
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
- Für Verstreuung außerhalb von Friedhöfen ist vorab eine Länsstyrelsen-Erlaubnis einzuholen.
- Zwischenlagerung zu Hause ist nicht vorgesehen; Urnen werden regulär durch Krematorium/Friedhof verwahrt.
Recht & Praxis (Auszug)
- Einfuhr: Mitteilung an Skatteverket; bei Einfuhr von Stoft (Körper) ist zusätzlich eine polizeiliche Genehmigung für Beisetzung/Kremation erforderlich.
- Ein-Jahres-Frist: Asche aus schwedischer Kremation – Frist ab Kremation; importierte Asche – Frist ab Einfuhr.
- Verwahrung/Abgabe: Asche wird von Krematorium/Friedhof verwahrt; Abgabe an Privatpersonen nur zu genau bestimmten Zwecken (z. B. Verstreuung mit Genehmigung oder Ausfuhr).
- Flug/Handgepäck: Regeln der Airline/Sicherheitskontrolle beachten; Behältnis muss durchleuchtbar sein (kein Metall/Stein).

Urnenüberführung nach Österreich: Anforderungen & Hinweise
Österreich erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Für Urnen ist kein Leichenpass erforderlich; der Behälter muss dauerhaft, luft- & wasserdicht sein und beschriftet (Name, Geburts-/Todestag, Krematorium). Beisetzung oder Heimaufbewahrung richten sich nach dem Landesrecht; eine Genehmigung der Gemeinde/Magistrats ist für die private Aufbewahrung üblich.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen; geeignete, dichte & beschriftete Urne erforderlich.
- Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung.
- In Österreich: Heimaufbewahrung/Beisetzung auf Eigengrund nur mit Genehmigung (je nach Bundesland).
- Verboten: Entnahme von Asche & eigenständiges Verstreuen außerhalb genehmigter Flächen.
- Flug/Kurier: Röntgenfähige Urne/Innenkapsel (nicht metallisch) und staubdichte Innenverpackung.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung (für Kontrollen/Flug).
- Behälteranforderungen: dauerhaft, luft- & wasserdicht; Beschriftung mit Personendaten & Feuerhalle.
- Flugreise: Airline-/Sicherheitsregeln beachten; Urne muss durchleuchtbar sein (X-Ray).
- Sonderfall unnatürliche Todesursache (DE): Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft (amtlich beglaubigt; ggf. Übersetzung).
Adressierung & Zustellung in AT
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich; für Beisetzung/Heimaufbewahrung sind örtliche Genehmigungen maßgeblich.
- Bei Heimaufbewahrung: vorherige Bewilligung der zuständigen Gemeinde/Behörde einholen (z. B. Wien: MA 40).
- Airline/Kurier verlangen eine röntgenfähige, gepolsterte Verpackung; Unterlagen griffbereit halten.
Recht & Praxis (Beispiele)
- Wien: Aufbewahrung der Urne zu Hause oder Beisetzung am Eigengrund mit Genehmigung möglich (Antrag online).
- Bundesländer: Anforderungen/Gebühren variieren; teils explizite Verbote der Ascheentnahme & des Verstreuens.
- Sicherheitskontrolle: Behälter wird nicht geöffnet; er muss per Röntgen prüfbar sein (nicht-metallische Reise-Urne empfohlen).

Urnenüberführung nach Estland: Anforderungen & Hinweise
Estland lässt die Einfuhr von kremierten Überresten zu. Die landesweiten Regeln zur Beisetzung, Kolumbarium und Streuarealen ergeben sich aus der Kalmistuseadus (Kalmistugesetz) sowie aus kommunalen Friedhofsordnungen. Für die Einfuhr sind in der Praxis internationale Sterbeurkunde und Kremationsbescheinigung zweckmäßig; zollrechtlich sind Urnen für die Überführung abgabenfrei und i. d. R. ohne schriftliche Anmeldung.
Das Wichtigste kurz
- Kein „Leichenpass“ für Urnen; Mitführung von Sterbe- & Kremationsurkunde empfohlen.
- Einfuhr/ Zoll: Urnen & Sargsendungen zur Überführung sind zollfrei, ohne schriftliche Zollanmeldung. Apostille/Übersetzung je nach Stelle.
- In Estland: Beisetzung im Grab, Kolumbarium oder Streuung auf Tuhapuisteala (Friedhofsstreuareal) nach kommunalen Regeln.
- Verpackung/Flug: Röntgenfähiger (nicht-metallischer) Behälter, staubdichter Innenbeutel, transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente (empfohlen)
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung.
- Bei Flug/Kurier: Vorgaben der Airline beachten; Unterlagen griffbereit (Handgepäck).
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (amtlich beglaubigt; Übersetzung EN/ET nach Bedarf).
Adressierung & Zustellung in EE
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
- Streuungen erfolgen regelmäßig auf Friedhofs-Streuarealen (Tuhapuisteala); in Küstenstädten existieren zudem Seestreu-Angebote.
- Vorgaben zum Registrieren von Urnenbeisetzung/ Kolumbarium/ Streuung macht die jeweilige Friedhofsordnung.
Recht & Praxis (Auszug)
- Kalmistuseadus: regelt Totenfürsorge, Beisetzung, Totenruhe, Friedhofsbetrieb und Transport.
- Kommunale Regeln: häufige Optionen sind Grab, Kolumbarium oder Tuhapuisteala; Termine vorab beim Friedhof registrieren.
- Seestreu: wird in Estland praktiziert (Baltische See); Durchführung über lokale Anbieter unter Beachtung der Umweltvorgaben.
- Frist/„ohne unangemessene Verzögerung“: Bestattung oder Kremation soll zeitnah erfolgen (allg. Behördenhinweis).

Urnenüberführung nach Lettland: Anforderungen & Hinweise
Lettland erlaubt die Einfuhr von kremierten Überresten. Das Außenministerium verlangt für den Transport eine haltbare, fest verschlossene und versiegelte Urne; Fluggesellschaften dürfen zusätzliche Vorgaben machen. Beisetzung/Beistellung richten sich nach kommunalen Regeln (z. B. Riga: Grab oder Kolumbarium).
Das Wichtigste kurz
- Kein „Leichenpass“ für Urnen; in der Praxis genügen Urne + Nachweise (s. unten). Airline-Vorgaben beachten.
- Empfohlene Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (ggf. Apostille/Übersetzung).
- In Lettland: Kommunen regeln die Bestimmung (z. B. Urnengrab, Kolumbarium).
- Verpackung/Flug: Röntgenfähige (nicht-metallische) Urne/Innenkapsel, staubdichter Innenbeutel, transportsicher gepolstert.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein & Kremationsbescheinigung mitführen (Kontrollen/Flug).
- Airline/Security: Urne muss durchleuchtbar sein; Regeln der Airline vorab prüfen.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft (amtlich beglaubigt; Übersetzung LV/EN nach Bedarf der Stelle).
Adressierung & Zustellung in LV
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
- Riga-Beispiel: Urne darf in einer Kapavieta (Grab) beigesetzt oder im Kolumbarijs beigestellt werden (kommunale Regeln).
- Streuungen (Meer/Natur) sind nicht bundeseinheitlich geregelt; örtliche Vorgaben/Erlaubnisse beachten.
Recht & Praxis (Auszug)
- Kremacijas noteikumi: landesweite Regeln zur Kremation & Urnenführung.
- Kommunale Zuständigkeit: Bestattungsvorgaben werden durch saistošie noteikumi (z. B. Riga) konkretisiert.
- Flug/Handgepäck: International üblich sind röntgenfähige Urnen; Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht.
- Zeitvorgaben: Landesweit besteht keine strikte allgemeine Frist für die Beisetzung; maßgeblich sind kommunale Verfahren.

Urnenüberführung nach Litauen: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Litauen ist kein konsularisches Transport-Permits erforderlich. Für Beisetzung/Verstreuung gelten die litauischen Bestattungsregeln und kommunalen Vorgaben. Mit CREMEXX™ reisen Ihre Unterlagen und die Verpackung „audit-sicher“ mit.
Das Wichtigste kurz
- Kein Botschafts-Permit für Urnen (seit 01.10.2006).
- Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung; Ausweis-Kopie der verstorbenen Person empfohlen.
- Nach Ankunft: Beisetzung nur auf Friedhöfen (Grab/Columbarium); Verstreuung nur in dafür ausgewiesenen Pelenu barstymo laukai (Streufeldern) innerhalb von Friedhöfen.
- Transport per Flug/Kurier: röntgenfähige, staubdichte Verpackung; Urne fest gepolstert.
Benötigte Dokumente (Mitführung)
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) oder nationale Sterbeurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Litauische (falls von Stelle verlangt).
- Kremationsbescheinigung (mit Daten der Kremation/Einäscherung).
- Optional: Kopie Pass/ID der verstorbenen Person.
- Sonderfall: Bei unnatürlichem Tod in Deutschland ist die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigt und in die litauische Sprache übersetzt.
Verpackung & Versand
- Aschekapsel versiegelt; Kapsel zusätzlich in staubdichten Beutel legen, damit selbst bei Beschädigung keine Asche austritt.
- Röntgenfähigkeit: Für Flug & Kurier eine Urne/Innenkapsel aus durchstrahlbarem Material (z. B. Holz/Kunststoff/Leichtmetall ohne Bleianteil) verwenden.
- Adressierung: an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung in Litauen möglich; Zustellperson muss die Unterlagen bereithalten.
Behörden & Kontakte
- Litauische Botschaft Berlin
Charitéstraße 9, 10117 Berlin · Tel.: +49 30 890 6810 · Konsulat: +49 30 217 840 50
Website: de.mfa.lt - Nationales Zentrum f. Öffentliche Gesundheit (NVSC)
Kalvariju g. 153, LT-08221 Vilnius · Tel.: +370 5 264 9676 · nvsc.lrv.lt

Urnenüberführung nach Polen: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Polen ist ein polnisches Konsular-Zaswiadczenie (Bescheinigung) erforderlich, das auf Basis einer Beisetzungsgenehmigung der zuständigen polnischen Kreis-/Stadtverwaltung (Starosta/Prezydent Miasta) ausgestellt wird. Der Transport der Urne darf per Kurier, Flug (Handgepäck) oder PKW erfolgen – stets staubdicht und röntgenfähig verpackt.
Das Wichtigste kurz
- Konsularische Bescheinigung (Zaswiadczenie) ist für die Einfuhr von Urnen vorgeschrieben – sie wird durch das polnische Konsulat in Deutschland ausgestellt, nachdem die polnische Beisetzungsgenehmigung vorliegt.
- Mitzuführen: Internationale Sterbeurkunde bzw. Sterbeeintrag, Kremationsbescheinigung (ersetzt Leichenpass für Urnen), Nachweis versiegelte Urne.
- Transport: Urnen können in Polen/aus Deutschland privat befördert werden (PKW/Handgepäck), sofern respektvoll und sicher verpackt; Fluglinienregeln beachten.
- Beisetzung in Polen: ausschließlich auf Friedhöfen (Grab/Columbarium). Heimaufbewahrung oder Verstreuung außerhalb von Friedhöfen ist nicht zulässig.
Benötigte Dokumente
- Beisetzungsgenehmigung des polnischen Starosta/Prezydent Miasta am Zielort (Polen).
- Sterbeurkunde/Sterbeeintrag (DE) im Original.
- Kremationsbescheinigung (DE) oder Leichenpass für Leichentransporte (für Urnen genügt in der Praxis die Kremationsbescheinigung).
- Bescheinigung des Bestatters/Krematoriums, dass die Urne dicht versiegelt ist und ausschließlich die Asche der benannten Person enthält.
- Sonderfall: Bei unnatürlicher Todesursache in Deutschland ist die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigt und in die polnische Sprache zu übersetzen.
Verpackung & Versand
- Aschekapsel versiegelt; zusätzlich in einen staubdichten Beutel einlegen, damit auch bei Beschädigung keine Asche austritt.
- Röntgenfähigkeit: Für Flug/Kurier eine durchstrahlbare Urne/Innenkapsel (ohne Bleianteil) verwenden; Urne fest und bruchsicher polstern.
- Adressierung: an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung in Polen zulässig; Unterlagen müssen bei Zustellung/Einreise griffbereit sein.
Behörden & Kontakte
- Polnische Botschaft Berlin
Lassenstr. 19–21, 14193 Berlin · Tel.: +49 30 7001 48 00
Website: gov.pl/niemcy (Ambasada RP w Berlinie) - Zuständiges Konsulat in DE nach Gebiet – Übersicht „Placówki / konsulaty“ auf gov.pl/niemcy.
- Starosta/Prezydent Miasta am polnischen Beisetzungsort (erteilt Beisetzungsgenehmigung).

Urnenüberführung nach Tschechien: Anforderungen & Hinweise
Die Einfuhr einer Urne mit Asche in die Tschechische Republik ist ohne behördliche Genehmigung zulässig; die Botschaften/Konsulate sind dabei nicht beteiligt. Empfohlen werden die Mitführung der Sterbeurkunde und der Kremationsbescheinigung sowie eine röntgenfähige (nicht-metallische) Urne/Innenkapsel für Sicherheitskontrollen.
Das Wichtigste kurz
- Keine Einfuhrgenehmigung für Urnen; Nationalität unerheblich.
- Unterlagen mitführen: Original-Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung; Bestattungsnachweis zur Urnenidentität empfohlen.
- Verpackung/Flug: Röntgenfähig, staubdicht, transportsicher gepolstert.
- In Tschechien: Beisetzung auf Friedhöfen (Grab/Kolumbarium) oder Streuwiese (rozptylová loucka) nach Friedhofsordnung; Heimaufbewahrung ist rechtlich nicht verboten (Würdegebot beachten).
Benötigte Dokumente
- Sterbeurkunde (Original) und Kremationsbescheinigung.
- Empfohlen: Bescheinigung Bestatter/Krematorium, dass die Urne die Asche der benannten Person enthält.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft (amtlich beglaubigt; Übersetzung ins Tschechische/Englische nach Bedarf der Stelle).
Adressierung & Zustellung
- Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung möglich.
- Airlines öffnen Urnen nicht; die Durchleuchtung muss den Inhalt erkennen lassen.
- Bei Kurier/Flug immer röntgenfähige Materialien verwenden (z. B. Holz/Kunststoff; kein Blei).
Recht & Praxis (Auszug)
- Bestattungsgesetz (zákon c. 256/2001 Sb.) definiert öffentliche Friedhöfe inkl. rozptylové/vsypové louky (Streu-/Vsypwiesen).
- Heimaufbewahrung: Keine gesetzliche Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof; Würdegebot & Rechte Dritter beachten.
- Streuung außerhalb von Friedhöfen: Auf Privatgrund mit Eigentümerzustimmung und pietätvollem Vorgehen möglich; kommunale/Umweltregeln beachten.
- Krematoriumspflichten: Urne ist dem Bestattungsberechtigten zu übergeben; nicht abgeholte Urnen werden nach Frist in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt.

Urnenüberführung in die Slowakei: Anforderungen & Hinweise
Die internationale Beförderung von kremierten Überresten in die Slowakei ist grundsätzlich zulässig. Innerhalb der EU bestehen üblicherweise keine Zollformalitäten für Urnen; Särge/Urnen mit Asche sind nach EU-Recht von Eingangsabgaben befreit. Für die Beisetzung und Aufbewahrung gilt slowakisches Recht sowie kommunale Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
- Kein „Leichenpass“ für Urnen; Mitführen von Sterbeurkunde (mehrsprachig) & Kremationsbescheinigung dringend empfohlen.
- EU-Zoll: Urnen mit Asche sind von Eingangsabgaben befreit (Art. 113 VO (EG) 1186/2009).
- Verpackung: Versiegelte Aschekapsel in staubdichtem Beutel, bruchsichere, röntgenfähige Umverpackung, transportsicher gepolstert.
- Adressierung: Zulässig an Angehörige, Bestatter oder Friedhöfe in der Slowakei; für die Beisetzung gelten örtliche Regeln.
Benötigte Dokumente
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachige Ausfertigung) und Kremationsbescheinigung.
- Optional/empfohlen: Kopie eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person.
- Sonderfall: Bei unnatürlicher Todesursache ist die Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigt und in die slowakische oder englische Sprache übersetzt.
Adressierung & Transporthinweise
- Versand per Kurier oder Eigenmitnahme ist möglich. Airlines/Kuriere verlangen meist röntgenfähige Behältnisse und Dokumentennachweise.
- Die Urne darf im Handgepäck mitgeführt werden (airlineabhängig); informieren Sie sich vorab bei der gewählten Airline.
- Für die endgültige Bestimmung (Beisetzung/Aufbewahrung) gelten die kommunalen Regelungen am Zielort.
Recht & Praxis in der Slowakei
- Das slowakische Bestattungsrecht sieht u. a. Beisetzung im Kolumbarium/Urnenhain, Rozptyl (Verstreuung) auf ausgewiesenen Flächen und das Umlagern/Aufbewahren der Urne vor.
- Laut Gesetz kann der „popol“ (Asche) auch an einem anderen Ort als dem Friedhof aufbewahrt werden; beachten Sie kommunale Auflagen.
Behörden & Kontakte in Deutschland
- Botschaft der Slowakischen Republik – Berlin
Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin · Tel.: +49 30 889 26 20 0
Website: mzv.gov.sk (Konsularinfos & Termine) - Weitere Honorarkonsulate: siehe Website der Botschaft.

Urnenüberführung nach Ungarn: Anforderungen & Hinweise
Ungarn lässt die Einfuhr von kremierten Überresten ohne besondere Vorabgenehmigung zu; die Urne muss versiegelt sein. Versand per Kurier/Post (adressiert an Angehörige oder Friedhof) sowie Mitnahme im Handgepäck sind zulässig; empfohlen wird das Mitführen der Sterbeurkunde. Für Beisetzung/Aufbewahrung gilt ungarisches Recht.
Das Wichtigste kurz
- Keine Einfuhrgenehmigung für Urnen; Urne muss versiegelt sein.
- Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung mitführen (empfohlen).
- Verpackung/Flug: Röntgenfähige Urne/Innenkapsel, staubdicht verpackt und bruchsicher gepolstert.
- Aufbewahrung in HU: Urne kann außerhalb des Friedhofs (z. B. zu Hause) aufbewahrt werden, wenn eine formale Erklärung/„Nyilatkozat“ abgegeben wurde.
Benötigte Dokumente
- Sterbeurkunde (mehrsprachig empfohlen) & Kremationsbescheinigung.
- Bei Flug/Post: Nachweis versiegelte Urne; Airline-/Kuriervorgaben beachten.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und in die ungarische oder englische Sprache übersetzt.
Verpackung & Versand
- Aschekapsel versiegelt; zusätzlich in einen staubdichten Beutel einlegen, damit bei Beschädigung keine Asche austritt.
- Röntgenfähigkeit: keine bleihaltigen Behälter; Holz/Kunststoff/Keramik sind i. d. R. unkritisch.
- Adressierung: an Angehörige, Bestatter oder Friedhof in Ungarn zulässig; Unterlagen griffbereit halten.
Recht & Praxis in Ungarn
- Bestattungsarten: Urnenbeisetzung (Nische/Grab), Beisetzung im Erdgrab, Streuung nach Verordnungsvorgaben.
- Außerhalb des Friedhofs: Aufbewahrung der Urne ist möglich; die/der Verpflichtete muss würdige Bedingungen sicherstellen, Angehörigen Zutritt gewähren und Adresswechsel mitteilen.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
- Botschaft von Ungarn – Berlin
Unter den Linden 76, 10117 Berlin · Zentrale: +49 30 20310-0
Website: berlin.mfa.gov.hu - Weitere Konsulate: siehe Website der Botschaft (Konsularbereiche & Öffnungszeiten).

Urnenüberführung nach Slowenien: Anforderungen & Hinweise
Slowenien regelt Bestattungs- und Friedhofsfragen national; für die Beförderung von Urnen gelten keine EU-weiten Genehmigungspflichten, jedoch nationale Nachweis- und Transportregeln. Mit CREMEXX™ ist die Dokumentation, Verpackung und Zustellung rechtssicher organisiert.
Das Wichtigste kurz
- Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (mehrsprachig empfohlen).
- Slowenischer „posmrtni potni list” (Mortuary Passport): Für den Grenzübertritt von posmrtnimi ostanki grundsätzlich vorgesehen; Ausnahme kann für Urnen slowenischer Staatsbürger gelten (siehe Hinweis unten).
- Verpackung: Versiegelte Aschekapsel, staubdicht im Beutel, röntgenfähige Außenverpackung, stoßfest gepolstert.
- Adressierung: Zustellung an Angehörige, Bestatter oder Friedhofsverwaltung in SI ist möglich.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung.
- Transportnachweis: Luftfahrt-/Kurieranforderungen (röntgenfähige Verpackung, Ident-/Inhaltsnachweis) einhalten.
- Sonderfall unnatürlicher Tod: Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft erforderlich; beglaubigte Übersetzung ins Slowenische oder eine akzeptierte Amtssprache beifügen.
Beisetzung, Aufbewahrung & Verstreuung
- Aufbewahrung zu Hause: in Slowenien nicht zulässig.
- Verstreuung außerhalb von Friedhöfen: nur mit kommunaler Genehmigung (zuständiger Gemeindebehörde) und soweit der örtliche Friedhofsordnungsrahmen dies vorsieht.
- Seebestattung/Verstreuung: regional möglich, jeweils örtliche Regeln beachten.
Praktische Versandhinweise
- Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel legen; kein Ascheaustritt bei Beschädigung der Kapsel.
- Röntgenfähigkeit sicherstellen (z. B. Kunststoff/Holzbehältnis); metallische, bleiausgekleidete Urnen vermeiden.
- Dokumente außen griffbereit in Dokumententasche beilegen (Sterbeurkunde, Kremationsnachweis, ggf. Freigaben).
Behörden & Kontakte (DE/SI)
- SI-Botschaft Berlin
Hausvogteiplatz 3–4, 10117 Berlin · Tel.: +49 30 2061450
Website: berlin.veleposlanistvo.si - Gemeinde am Bestimmungsort – Genehmigungen (Verstreuung/Pokop) direkt anfragen.
Rechtsgrundlagen (Auswahl)
- Pravilnik o prevozu in pokopu posmrtnih ostankov (2017) – Mortuary-Pass.
- Zakon o pogrebni in pokopališki dejavnosti (ZPPDej) – Bestattungsrecht.
- EU-Zollbefreiung (VO 1186/2009), Kap. „Särge & Urnen“.
- IATA-Vorgaben zu Human Remains (röntgenfähige Verpackung beachten).

Urnenüberführung nach Zypern: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Zypern ist ein staatliches Permit erforderlich, das über die zyprische Auslandsvertretung beantragt wird. Bei Urnen ersetzt die Kremationsbescheinigung die sonst geforderte Einbalsamierungsbescheinigung; die Verpackung muss besonders sicher sein (staubdicht & transportsicher). Beisetzung/Verstreuung richten sich nach zyprischem Recht und kommunalen Vorgaben.
Das Wichtigste kurz
- Permit Pflicht: Antrag über die zyprische Botschaft/Konsulate in Deutschland; Unterlagen siehe unten.
- Für Urnen: Kremationsbescheinigung statt Einbalsamierungsnachweis; staubdichte, bruchsichere Verpackung.
- Airlines/Sicherheit: Urnen/Innenkapseln müssen röntgenfähig sein (kein Blei); Nachweise mitführen.
- EU-Zoll: Innerhalb der EU üblicherweise keine Zollformalitäten für Urnen.
Benötigte Dokumente (für das Permit)
- Sterbeurkunde des Ausfuhrstaates (DE) mit Apostille.
- Kremationsbescheinigung (anstelle der Einbalsamierungsbescheinigung), ggf. mit Apostille.
- Reise-/Transportnachweis (geplante Route; Airline/Kurier).
- Attest „keine Seuche/kein Epidemiegebiet“ aus dem Staat des Todesfalls (sofern von der Vertretung verlangt).
- Transportgenehmigung Ausfuhrstaat: sofern vorgeschrieben; bei Urnen aus Deutschland i. d. R. nicht erforderlich (Kremationsbescheinigung genügt als Ident-/Unbedenklichkeitsnachweis).
- Identitätsnachweis: Kopie Reisepass/ID der verstorbenen Person (sofern verfügbar).
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und ins Griechische oder Englische übersetzt.
Beisetzung & Verstreuung in Zypern
- Beisetzung: Urnenbeisetzung auf kommunalen Friedhöfen (Grab/Nische) nach örtlicher Friedhofsordnung.
- Verstreuung: nach Auskunft intl. Behörden nur mit Genehmigung der Gemeinde (z. B. für Seeverstreuung oder ausgewiesene Bereiche).
- Cremation vor Ort: Gesetz seit 2016; erstes Krematorium wurde 2025 angekündigt/angeschoben (Stand unten beachten).
Verpackung & Transportpraxis
- Aschekapsel versiegelt & in staubdichten Innenbeutel einlegen – es darf keine Asche austreten.
- Röntgenfähigkeit: Holz/Kunststoff/Keramik sind meist unkritisch; kein Blei. Urne/Box bruchsicher polstern.
- Handgepäck empfohlen: Airlines & Sicherheitsbehörden verlangen Durchleuchtung; Urnen werden nicht geöffnet.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
- Botschaft der Republik Zypern – Berlin
Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin · Tel.: +49 30 3086830 · info@botschaft-zypern.de
Website: mfa.gov.cy/embassyberlin - Weitere Konsulate (z. B. Hamburg, München, Frankfurt): siehe MFA-Übersicht.

Urnenüberführung nach Malta: Anforderungen & Hinweise
Die Port Health Services Maltas (Environmental Health Directorate) überwachen die Repatriierung von Urnen nach/über Malta. In der Praxis werden eine internationale Sterbeurkunde und die Kremationsbescheinigung mitgeführt; Airlines und Sicherheitsbehörden verlangen eine röntgenfähige, staubdichte Verpackung. Die Beisetzung/Verstreuung richtet sich nach maltesischem Recht und kommunalen Vorgaben. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Das Wichtigste kurz
- Zuständig: Port Health Services – Environmental Health Directorate (Aufsicht bei Repatriierungen). :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- Unterlagen: Internationale Sterbeurkunde & Kremationsbescheinigung (mehrsprachig empfohlen). :contentReference[oaicite:2]{index=2}
- Verpackung/Transport: Urne/Innenkapsel röntgenfähig (kein Blei), staubdichter Innenbeutel, bruchsichere Außenverpackung. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- EU-Zoll: Urnen mit Asche sind grundsätzlich zoll- und USt-frei (Drittlandfälle); innerhalb der EU i. d. R. keine Zollabfertigung. Nachweise bereithalten. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) und Kremationsbescheinigung.
- Transportnachweis (Airline/Kurier) – röntgenfähige Verpackung muss bestätigt werden.
- Identitätskopie der verstorbenen Person (sofern verfügbar).
- Sonderfall unnatürlicher Tod (Export DE): Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und in die englische Sprache übersetzt.
Beisetzung & Verstreuung in Malta
- Beisetzung: Urnenbeisetzung auf kommunalen Friedhöfen/Nischen gemäß Friedhofsordnung.
- Verstreuung: nach Rechtsrahmen seit 2019 u. a. auf See außerhalb ausgewiesener Badezonen oder in designierten Bereichen (z. B. Gärten der Erinnerung). Details lokal erfragen. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
- Cremation vor Ort: Gesetzlicher Rahmen (Cremation Act 2019) besteht; Umsetzungsstand und Standards fortlaufend konkretisiert. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
Verpackung & Transportpraxis
- Innen: Versiegelte Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel einlegen – kein Ascheaustritt auch bei Beschädigung.
- Außen: Stoßdämpfende Polsterung; stabile, röntgenfähige Umverpackung (Holz/Kunststoff/Karton; kein Blei).
- Kontrolle: Urnen werden nicht geöffnet; Durchleuchtung erforderlich. Airline-Regeln vorab prüfen. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
Behörden & Kontakte
- Port Health Services (Malta) – Repatriation (Human Remains & Ashes): environmentalhealth.gov.mt (Bereich „Repatriation“/„FAQs“). :contentReference[oaicite:10]{index=10}
- Maltesische Botschaft – Berlin (Kontakt/Services): Missions Malta. :contentReference[oaicite:11]{index=11}

Urnenüberführung nach Bulgarien: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Bulgarien werden in der Praxis die internationale Sterbeurkunde (mit Apostille) sowie die Kremationsbescheinigung mitgeführt. Die bulgarische Friedhofsordnung erlaubt u. a. Urnenbeisetzung, Kolumbarium und Verstreuungsflächen; seit 2011 ist zudem die Aufbewahrung der Urne zu Hause zulässig. Für Lufttransporte gilt: röntgenfähige, staubdichte Verpackung (kein Blei). Details zu regionalen Abläufen klären Sie bitte vorab mit Gemeinde/Friedhof und – falls erforderlich – der zuständigen RZI (Regional Health Inspectorate).
Das Wichtigste kurz
- Unterlagen für die Einfuhr (Urne): Internationale Sterbeurkunde (mit Apostille) und Kremationsbescheinigung.
- Regionale Zuständigkeit: Gemeinden regeln Beisetzung/Urnenwände/Verstreuung nach bulgarischer Verordnung.
- RZI-Genehmigung: Bei Körper-Überführungen zwingend; Unterlagenformular existiert auch für „Urne“ – bitte im Einzelfall bei RZI klären.
- Verpackung/Transport: Urne/Innenkapsel röntgenfähig (kein Blei), staubdichter Innenbeutel, bruchsichere Außenverpackung.
Benötigte Dokumente
- Internationaler Totenschein (mehrsprachig) mit Apostille.
- Kremationsbescheinigung (Nachweis der Einäscherung).
- Transportnachweis (Airline/Kurier) – röntgenfähige Verpackung muss gewährleistet sein.
- Bei Körpereinfuhr: Zusätzlich oft Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftsstaats (keine epidem. Gefahr) gem. Verordnung.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (Export DE): Freigabe der deutschen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt und ins Bulgarische oder Englische übersetzt.
Beisetzung, Verstreuung & Aufbewahrung
- Beisetzung: Urnengrab oder Kolumbarium nach kommunaler Friedhofsordnung.
- Verstreuung: Verordnung sieht ausgewiesene Flächen für Urnenasche auf Friedhöfen vor.
- Urne zu Hause: Seit 2011 ist die häusliche Aufbewahrung der Urne zulässig (Rechtsänderung).
Verpackung & Transportpraxis
- Innen: Versiegelte Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel einlegen – kein Ascheaustritt auch bei Beschädigung.
- Außen: Stoßdämpfende Polsterung; stabile, röntgenfähige Umverpackung (Holz/Kunststoff/Karton; kein Blei).
- Luftsicherheit: Urnen werden für die Kontrolle durchleuchtet; Regelwerke der Airline/Sicherheitsbehörden vorab prüfen.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
- Botschaft der Republik Bulgarien – Berlin
Mauerstraße 11, 10117 Berlin · Tel.: +49 30 201 09 22 · konsul: +49 30 206 48 935/6
Website: mfa.bg (Botschaft Berlin). - Generalkonsulat – München
Walhallstraße 7, 80639 München · Tel.: +49 89 171 176 14/15 · Notfall: +49 172 888 10 56
Website: mfa.bg/embassies/germanymunich/.

Urnenüberführung nach Rumänien: Anforderungen & Hinweise
Für die Einfuhr von kremierten Überresten (Urnen) nach Rumänien ist kein Leichen-/Mortuarpass erforderlich. Mitzuführen sind die Sterbeurkunde (möglichst mehrsprachig) und die Kremationsbescheinigung. Für Beisetzung/Aufbewahrung gelten rumänisches Recht und kommunale Satzungen.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen; bei Körperüberführungen hingegen Pflicht.
- Unterlagen mitführen: Internationale Sterbeurkunde (EU-mehrsprachiger Auszug) & Kremationsbescheinigung.
- Verpackung/Flug: Röntgenfähige Urne/Innenkapsel (kein Blei), staubdichter Innenbeutel, bruchsichere Polsterung.
- Adressierung: Angehörige, Bestatter oder Friedhof in Rumänien zulässig; Beisetzungsrecht am Zielort beachten.
Benötigte Dokumente
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachiger Auszug nach EU-VO 2016/1191) oder nationale Urkunde mit beglaubigter Übersetzung.
- Kremationsbescheinigung des Krematoriums.
- Sonderfall unnatürlicher Tod (DE): Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, amtlich beglaubigt; Übersetzung ins Rumänische empfohlen.
Transport & Verpackung
- Eigenmitnahme per Flug/PKW oder CREMEXX™-Kurier möglich. Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht – die Durchleuchtung muss den Inhalt erkennen lassen.
- Aschekapsel immer in staubdichten Innenbeutel legen (Auslaufschutz), stabil polstern, sturzfest verpacken.
- Unterlagen (Sterbeurkunde, Kremationsnachweis, ggf. Freigabe) außen griffbereit beilegen.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
- Rumänische Botschaft Berlin
Dorotheenstraße 62–66, 10117 Berlin · Web: berlin.mae.ro - Rumänisches Generalkonsulat München
Richard-Strauss-Str. 149, 81679 München · Web: munchen.mae.ro - MAE-Hinweise Todesfall/Transport
mae.ro/node/1458

Urnenüberführung nach Kroatien: Anforderungen & Hinweise
Die kroatischen Konsularstellen bestätigen: Für den Transport von Urnen mit Asche ist kein Leichen-/Laissez-Passer und keine Botschaftsgenehmigung erforderlich; mitzuführen ist die Kremationsbescheinigung (Bestätigung des Krematoriums). Transit durch Kroatien ist ebenfalls ohne kroatische Genehmigung möglich.
Das Wichtigste kurz
- Kein Leichenpass für Urnen; Kremationsbescheinigung an der Grenze bereithalten.
- Transit: Keine kroatische Genehmigung nötig; Nachweis des Zielstaats genügt (Urne mit Kremationsbericht).
- EU-Dokumente: Sterbeurkunden können innerhalb der EU apostillefrei mit mehrsprachigem Formular verwendet werden.
- Verpackung/Flug: Urne/Innenkapsel muss röntgenfähig sein; Sicherheitskontrollen öffnen Urnen nicht.
Benötigte Dokumente
- Kremationsbescheinigung (Bestätigung des Krematoriums).
- Internationale Sterbeurkunde (EU-Mehrsprachenformular empfohlen) oder nationale Urkunde + Übersetzung.
- Transportnachweis (Airline/Kurier) – röntgenfähige Verpackung sicherstellen.
Beisetzung, Verstreuung & Aufbewahrung
- Beisetzung: Nach kroatischem Friedhofsrecht und kommunalen Satzungen (neues Gesetz über Friedhöfe seit Mai 2025).
- Verstreuung in der Natur ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch kommunale Genehmigungen. Zuständig sind Gemeinden, nicht die Gesundheitsaufsicht.
- Heimaufbewahrung: In der Praxis nicht verboten; Familie kann über die Urne verfügen (lokale Regeln beachten).
Verpackung & Transportpraxis
- Innen: Versiegelte Aschekapsel in reißfesten, staubdichten Beutel einlegen – kein Ascheaustritt auch bei Beschädigung.
- Außen: Stoßdämpfende Polsterung; stabile, röntgenfähige Umverpackung (Holz/Kunststoff/Karton; kein Blei).
- Praxis: Urne bevorzugt im Handgepäck bzw. per gesichertem CREMEXX™-Kurier; Airline-Vorgaben vorab prüfen.
Behörden & Kontakte (Deutschland)
-
Kroatische Botschaft – Berlin
Ahornstraße 4, 10787 Berlin · Tel.: +49 30 2191 5514 · E-Mail: berlin@mvep.hr · Website: mvep.gov.hr/de/de. - Generalkonsulate (Auswahl): Frankfurt · Hamburg · München – Kontaktdaten über die Website der Botschaft/Konsulate.